| Jeder kann selbst DAS EINZIGARTIGE FAHRGEFÜHL
erleben. Ob Sie zu Ihrer Hochzeit in einem dieser Oldtimer gefahren
werden oder ein traumhaftes Wochenende auf dem Land verbringen,
ob Sie einen Nachmittag durch die City cruisen oder ein paar
Tage durchs Land kreuzen ..., NICHTS IST UNMÖGLICH! Es
ist durchaus auch eine aussergewöhnliche Geschenkidee,
denn wer denkt schon im Traum daran, dass er von heute auf morgen
mit so einem Auto das Fahrgefühl neu entdeckt. Diese Überraschung
gelingt Ihnen ganz sicher!
Haben Sie Interesse an einem besonderem Erlebnis?
Möchten Sie sich die Oldtimer einmal im Original anschauen
oder wünschen Sie vorab Informationen? Egal was Sie auf
dem Herzen haben, wählen Sie das Kontaktformular
und schreiben Sie mir eine Nachricht.
Jede E-Mail wird beantwortet! |
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Was ist zu tun?
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Wenn Sie jetzt neugierig geworden sind,
Fragen haben, einen Terminwunsch für eine Ausfahrt haben
oder Sie möchten den Wagen erst einmal besichtigen, Probesitzen
oder einfach einmal mit mir ein paar Worte wechseln, nichts
ist unmöglich. Worauf warten Sie, bevor Sie es sich wieder
anders überlegen, schreiben Sie besser gleich eine E-Mail
an mich.
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Abhol-& Rückgabezeiten
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Abholung
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Werktags von 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr
Wochenende & Feiertags von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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Rückgabe
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Werktags von 18:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Wochenende & Feiertags von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
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Preise und Leistungen
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Alle
Preise verstehen sich incl. Mehrwertsteuer. Diese Preise sind
ab 2010 gültig. Fahren ohne Kilometerbegrenzung.
Für Interessenten als Selbstfahrer ist dringend zu beachten,
dass der Fahrer / Mieter mindestens 25 Jahre alt sein muss.
Eine Vermietung an jüngere Fahrer geschieht nicht.
Eine Terminreservierung für ein bestimmtes
Fahrzeug ist nur schriftlich gültig. Mündliche Absprachen
zu einem Termin dienen nur zur beiderseitigen Orientierung,
jedoch nicht als Reservierung.
Die derzeit zur Verfügung stehenden Oldtimer können Sie unter
Vermietung einsehen. Mit einem Klick auf das jeweilige
Fahrzeug werden die Detailinformationen geöffnet.
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AGBs
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AGB
- PDF (1,9 MB)
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Die Firma Oldtimervermietung Dresden,
Weinbergstrasse 18, in 01129 Dresden, vermietet seine Fahrzeuge
gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
welche der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Dem Mieter
wurden die Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschlus zur
Kenntnis gegeben. Der Mieter erklärt, dass er zum Vertragsabschluss
berechtigt und zur Zahlung der gesamten, direkten und indirekten
Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Vermieter
hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen,
sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Für
Fahrten in das Ausland ist der Vermieter vom Mieter vor Fahrtantritt
zu informieren. Es gelten die Bedingungen der Kfz-Versicherung.
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1 Fahrzeugnutzung
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1.1
Kraftstoff
Jeder Mieter übernimmt das Fahrzeuig vollgetankt und übergibt
es ebenso.
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1.2 Obhutspflicht
Der Mieter verpflichtet sich mit Unterzeichnung eines Mietvertrages,
den Oldtimer sorgfältig zu behandeln und die für die
Benutzung massgeblichen Vorschriften und technischen Regeln
zu beachten, sowie das Fahrzeug immer komplett zu verschliessen,
incl. Verdeck.
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1.3 Wartung
und Reparaturen
Die Kosten für auftretende Defekte am Fahrzeug trägt
der Vermieter, wenn der Mieter diese dem Vermieter sofort mitteilt.
Kosten für Betriebsstoffe, um den laufenden Betrieb zu
erhalten, sind vom Mieter zu tragen. Reparaturen, die notwendig
werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit zu gewährleisten,
dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150,00€ ohne
weiteres in Auftrag gegeben werden, grössere Reparaturen
jedoch nur mit Einwilligung vom Vermieter. Die Reparaturkosten
trägt der Vermieter, gegen Vorlage der entsprechenden Belege,
sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Haftung).
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1.4 Altersbeschränkung
und Untervermietung
Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen
haben, dürfen die Fahrzeuge nicht fahren. Untervermietung
bedarf der gesonderten Vereinbarung.
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2 Recht / Miete
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2.1
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB). Gerichtsstand ist Dresden.
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2.2 Ausschlussfrist
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an
dem gemieteten Fahrzeug sofort anzuzeigen. Die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen im Nachgang ist sonst ausgeschlossen.
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2.3 Nichterfüllung
Die Firma Oldtimervermietung Dresden haftet nicht für die
Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern diese auf unvorhergesehenen
Defekten, Verunfallung des Oldtimers oder auf örtlichen
Gegebenheiten beruht (z.B. Stau, Unfall, usw.).
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2.4 Mündliche
Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit
einer schriftlichen Bestätigung.
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2.5 Haftung
des Mieters
Die Haftung beginnt für den Mieter nach erfolgter Fahrzeugübergabe,
unabhängig vom Ort der Übergabe.
Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden,
die er selber, sein Erfüllungsgehilfe oder Dritte, welche
mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind,
verursacht haben. Ebenso trägt der Mieter die Haftung für
jeden entstanden Schaden durch Fahren auf nicht befestigten
Strassen oder Wegen (Waldwege, Land- & Forstwirtschaftliche
Nutzungswege, usw.).
Der Mieter haftet für den Schaden des Vermieters, den dieser
in Folge nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges oder
Rückgabe in nicht vertragsgemässem Zustand hinnehmen
muss. Bei Unfällen oder Diebstahl haftet der Mieter nur
in der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Mieter
haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, welche
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt
oder billigend in Kauf genommen worden sind oder Schäden,
welche durch Alkohol- oder Drogengenuss herbeigeführt wurden.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden,
die durch die Benutzung eines nicht berechtigten Fahrers oder
zu verbotenen Zwecken oder infolge unsachgemässe Behandlung
des Oldtimers entstanden sind.
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2.6 Haftung
des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter für die Bereitstellung
des reservierten Fahrzeuges zur vereinbarten Zeit und technisch
einwandfreiem Zustand.
Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen
verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt.
Die Haftung des Vermieters ist beschränkt auf maximal drei
Tagesmietsätze.
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2.7 Speicherung
von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung
oder im Zusammenhang mit ihr enthaltenen Daten über den
Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen,
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
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2.8 Reservierung,
Rücktritt, Stornierung
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung
durch den Vermieter verbindlich, sobald der Mieter die vereinbarte
Anzahlung auf Mietpreis und Kaution bezahlt hat.
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor dem vereinbarten
Mietbeginn sind die folgenden Anteile des vereinbarten Mietpreises
laut Mietvertrag zu zahlen:
bis weniger als 14 Tage vor ersten Miettag 30% des Mietpreises
bis weniger als sieben Tage vor ersten Miettag 50% des
Mietpreises
Wird das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht abgeholt und
erfolgt auch keine Benachrichtigung durch den Mieter, so gilt
dies als Rücktritt. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges
vor dem vereinbarten Rückgabetermin ist trotzdem der volle
Mietpreis zu zahlen, wenn der Vermieter das Fahrzeug nicht anderweitig
vermieten kann.
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2.9 Mietpreisreduzierung
Eine Mietpreisreduzierung kommt in Frage, wenn eine unverschuldete
Fahrzeugpanne vorliegt und der Mieter seine Obhutspflicht nicht
verletzt hat oder nicht durch fahrlässiges Verhalten eine
Panne oder ein Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf genommen
hat.
2.9.1 Mit anschliessender Weiterfahrmöglichkeit
bei Panne länger als 2h 10% Nachlass vom Tagesmietpreis
bei Panne ab 4h 20% Nachlass vom Tagesmietpreis
bei Panne ab 6h 50% Nachlass vom Tagesmietpreis
2.9.2 Ohne anschliessende Weiterfahrmöglichkeit
In Rechnung gestellt wird die anteilige Gebühr der Fahrzeugnutzung
zur vereinbarten Mietdauer. Bei Vorauszahlung erfolgt eine Rückerstattung
des Restbetrages an den Mieter.
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2.10 Sonstige
Mietbedingungen
Alle Preise verstehen sich in € incl. gesetzlicher MWSt..
Eine Fahrzeuganlieferung muss vorher angefragt und vertraglich
vereinbart werden. Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von
max. 24 Stunden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer
wird ein weiterer voller Tag berechnet.
Die Mietsätze beinhalten die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
für die Oldtimer. Die Fahrzeuge werden nicht für Winterfahrten
bei Schnee und Eis (Salzstreuung) abgegeben, um sie vor Schäden
zu schützen. Die Treibstoff- und Reinigungskosten trägt
der Mieter.
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3.1
Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart,
per Überweisung, Verrechnungsscheck oder bar bei Mietbeginn
zu begleichen.
Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste
Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen
des Kunden. Teilleistungen können gesondert in Rechnung
gestellt werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der
Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von Oldtimervermietung Dresden
gutgeschrieben worden ist. Gleiches gilt für die Einlösung
von Schecks. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, eine Abbuchung vom Konto nicht zustande kommt oder
die Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Oldtimervermietung
Dresden zum sofortigen Rücktritt, ohne besondere vorherige
Ankündigungen, berechtigt. Vom Verzugszeitpunkt an ist
die Oldtimervermietung Dresden berechtigt, Zinsen in Höhe
von 5% über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
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3.2 Kaution
Eine Kaution in Höhe von 500,--€ wird entweder in
Form eines Verrechnungsschecks, in Bar oder per EC-Kartenzahlung
gebucht oder beim Vermieter hinterlegt, bevor der Mieter das
Fahrzeug in Empfang nimmt. Nach Rückgabe des Fahrzeuges
im ordnungsgemässen Zustand wird die Kaution an den Mieter
in gleicher Höhe rückerstattet.
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