Jeder kann selbst DAS EINZIGARTIGE FAHRGEFÜHL erleben. Ob Sie zu Ihrer Hochzeit in einem dieser Oldtimer gefahren werden oder ein traumhaftes Wochenende auf dem Land verbringen, ob Sie einen Nachmittag durch die City cruisen oder ein paar Tage durchs Land kreuzen ... NICHTS IST UNMÖGLICH! Es ist durchaus auch eine außergewöhnliche Geschenkidee, denn wer denkt schon im Traum daran, dass er von heute auf morgen mit so einem Auto das Fahrgefühl neu entdeckt. Diese Überraschung gelingt Ihnen ganz sicher!

 

Haben Sie Interesse an einem besonderem Erlebnis? Möchten Sie sich die Oldtimer einmal im Original anschauen oder wünschen Sie vorab Informationen? Egal was Sie auf dem Herzen haben, kontaktieren Sie mich. Jede E-Mail wird beantwortet!

Wie funktioniert die Vermietung?

  1. Kontaktanfrage und Beantwortung von Fragen
  2. Bestätigung des Termins
  3. Vorbereitung des Mietvertrags
  4. Treffen, Einweisung, Losfahren, Genießen


Abhol-& Rückgabezeiten
Abholung

Täglich von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr (oder nach Absprache)


Rückgabe

Täglich von 16:30 Uhr bis 18.30 Uhr (oder nach Absprache)


Preise und Leistungen

Alle Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und 150 Freikilometer (innerhalb 24h). Diese Preise sind ab 2024 gültig.
Für Interessenten als Selbstfahrer ist dringend zu beachten, dass der Fahrer / Mieter mindestens 25 Jahre alt sein muss. 

 

Kaution

Eine Kaution in Höhe von 500 € wird in Bar vor Empfang des Fahrzeugs beim Vermieter hinterlegt. Nach Rückgabe des Fahrzeuges im ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution an den Mieter in gleicher Höhe rückerstattet.

Eine Terminreservierung für ein bestimmtes Fahrzeug ist nur schriftlich gültig. Mündliche Absprachen zu einem Termin dienen nur zur beiderseitigen Orientierung, jedoch nicht als Reservierung.

Die derzeit zur Verfügung stehenden Oldtimer können Sie unter Vermietung einsehen. Mit einem Klick auf das jeweilige Fahrzeug werden die Detailinformationen geöffnet.

 

Im Falle einer Panne

Achtung & Bitte um Berücksichtigung

Im Falle einer Autopanne bitte ich Sie, sich immer eine weitere Möglichkeit bereitzuhalten, um wieder Nachhause zu kommen.


 
AGBs

Die Firma Oldtimervermietung Dresden, Meschwitzstraße 13, in 01099 Dresden, vermietet seine Fahrzeuge gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche der Mieter mit seiner Unterschrift anerkennt. Dem Mieter wurden die Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben. Der Mieter erklärt, dass er zum Vertragsabschluss berechtigt und zur Zahlung der gesamten, direkten und indirekten Vermietungskosten bereit und in der Lage ist. Der Vermieter hat für die Durchführbarkeit des Auftrages zu sorgen, sofern nicht höhere Gewalt ihn daran hindert. Für Fahrten in das Ausland ist der Vermieter vom Mieter vor Fahrtantritt zu informieren. Es gelten die Bedingungen der Kfz-Versicherung.

1 Fahrzeugnutzung
1.1 Kraftstoff
Jeder Mieter übernimmt das Fahrzeug vollgetankt und übergibt es ebenso. Tanken ist nur mit Benzin Super zulässig, E10 ist NICHT zulässig.
1.2 Obhutspflicht
Der Mieter verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Mietvertrages, den Oldtimer sorgfältig zu behandeln und die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, sowie das Fahrzeug immer komplett zu verschließen, inkl. Verdeck.
1.3 Wartung und Reparaturen
Die Kosten für während der Nutzung auftretende Defekte am Fahrzeug trägt der Vermieter, wenn der Mieter diese dem Vermieter sofort mitteilt. 
1.4 Altersbeschränkung und Untervermietung
Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, dürfen die Fahrzeuge nicht fahren. Untervermietung bedarf der gesonderten Vereinbarung.

2 Recht / Miete
2.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Gerichtsstand ist Dresden.
2.2 Ausschlussfrist
Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Mängel an dem gemieteten Fahrzeug sofort anzuzeigen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Nachgang ist sonst ausgeschlossen.
2.3 Nichterfüllung
Die Firma Oldtimervermietung Dresden haftet nicht für die Nichterfüllung des Mietvertrages, sofern diese auf unvorhergesehenen Defekten, Verunfallung des Oldtimers oder auf örtlichen Gegebenheiten beruht (z.B. Stau, Unfall, usw.).
2.4 Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.
2.5 Haftung des Mieters
Die Haftung beginnt für den Mieter nach erfolgter Fahrzeugübergabe, unabhängig vom Ort der Übergabe.
Der Mieter haftet für alle Schäden und deren Folgeschäden, die er selber oder Dritte, welche mittelbar oder unmittelbar an der Vermietung beteiligt sind, verursacht haben. Ebenso trägt der Mieter die Haftung für jeden entstanden Schaden durch Fahren auf nicht befestigten Straßen oder Wegen (Waldwege, Land- & Forstwirtschaftliche Nutzungswege, usw.).
Der Mieter haftet für den Schaden des Vermieters, den dieser in Folge nicht rechtzeitiger Rückgabe des Fahrzeuges oder Rückgabe in nicht vertragsgemäßigem Zustand hinnehmen muss. Bei Unfällen oder Diebstahl haftet der Mieter nur in der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet jedoch für Schäden unbeschränkt, welche durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt oder billigend in Kauf genommen worden sind oder Schäden, welche durch Alkohol- oder Drogengenuss herbeigeführt wurden.
Der Mieter haftet im Übrigen voll für alle Schäden, die durch die Benutzung eines nicht berechtigten Fahrers oder zu verbotenen Zwecken oder infolge unsachgemäßer Behandlung des Oldtimers entstanden sind.
2.6 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet dem Mieter für die Bereitstellung des reservierten Fahrzeuges zur vereinbarten Zeit und technisch einwandfreiem Zustand.
Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe im Fahrzeug zurücklässt. 
2.7 Speicherung von Personaldaten
Der Vermieter ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr enthaltenen Daten über den Mieter, gleich ob diese von ihm selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2.8 Reservierung, Rücktritt, Stornierung
Storniert der Mieter innerhalb 14 Tage vor Mietantritt wird eine Gebühr von 20 Euro fällig, davor gebührenfrei. 
2.9 Sonstige Mietbedingungen
Alle Preise verstehen sich in € inkl. gesetzlicher MWSt..
Eine Fahrzeuganlieferung muss vorher angefragt und vertraglich vereinbart werden. Die Tagesmiete umfasst einen Zeitraum von max. 24 Stunden. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer wird ein weiterer voller Tag berechnet.
Die Mietsätze beinhalten die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung für die Oldtimer. Die Fahrzeuge werden nicht für Winterfahrten bei Schnee und Eis (Salzstreuung) abgegeben, um sie vor Schäden zu schützen. 

3 Zahlungen

3.1 Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Rechnungen sind in bar bei Mietbeginn zu begleichen.
3.2 Kaution
Eine Kaution in Höhe von 500 € wird in Bar bei Mietantritt beim Vermieter hinterlegt. Nach Rückgabe des Fahrzeuges im ordnungsgemäßen Zustand wird die Kaution an den Mieter in gleicher Höhe rückerstattet.
3.3 Selbstbeteiligung
Bei selbstverursachten Schäden durch den Mieter oder Dritte, haftet der Mieter in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

 

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